Freitag, 16. April 2021
In den vergangenen dreißig Jahren wurde mehrfach versucht, die Grundstücke am Hog Barg zu bebauen.
Die Einwohner von Godern wissen um die Besonderheit dieser Grundstücke und haben es immer wieder geschafft, diese Pläne abzuwenden. Der Versuch einer Chronik.
Flurstück 507, Größe 41.895 Quadratmeter; Flurstück 506, Größe 2.515 Quadratmeter
Quelle: GeoPortal MV
Ein Goderner Investor plante auf seinem Grundstück am Ortseingang von Godern, welches er nach der Wiedervereinigung zurückbekommen hatte, ein Naturhotel zu bauen. Dieser Plan wurde nicht verwirklicht, erwies sich als Träumerei.
Wenig später entstand die Idee, am Hog Barg auf den Flurstücken 506 und 507 ein Sporthotel mit einer unterirdischen Großkaliberschießanlage in den Berg hineinzubauen. Die Gemeinde Godern beschloss sodann am 18.03.1999 den Bebauungsplan Nr. 2 “Erholung- und Freizeitpark Goderner Strand”. Begeisterung fand dieses Projekt bei der Einwohnern Goderns nicht. Nach vielem Hin und Her verschwand dieses Vorhaben in der Versenkung.
Erneut entstand der Gedanke, auf diesen Flächen eine ”Erholungs- und Freizeitanlage Godern ” entstehen zu lassen. Am 04.10.2001 fassten die Gemeindevertreter der Gemeinde Godern den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7. Auch dieses Vorhaben fand keinen Anklang, erwies sich als Luftschloss.
Doch der Wille, auf diesen Flächen unbedingt etwas zu bauen, blieb, und es entstand die Idee, anstelle der Erholungs- und Freizeitanlage eine Seniorenresidenz auch für ältere, demenzkranke Bürger zu bauen. Von den
Gemeindevertretern der Gemeinde Godern wurde am 16.03.2006 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 10 “Pro & Demenzzentrum und Seniorenanlage Godern” und zur Änderung des Flächennutzungsplanes der als Sondergebiet zum Bau dieser Anlage auf den Flurstücken 506 / 507 gefasst.
Bei der Diskussion dieser Gedanken auf der Einwohnerversammlung zeigte sich erneut die Skepsis der Goderner.
Auch dieses Vorhaben kam nicht zur Verwirklichung.
Auch der Planungsansatz der “ Erholungs- und Freizeitpark Goderner Strand GmbH & Co. KG”, welcher als B- Plan Nr. 18 in der Gemeindevertretung Godern am 25.02.2013 behandelt wurde, konnte sich nicht durchsetzen und wurde verworfen.
Auf der Sitzung der Gemeindevertreter der Gemeinde Pinnow wurde am 22.07.2015 ein neuer Investor, der die Flurstücke 506 / 507 von der Erholungs- und Freizeitpark Goderner Strand GmbH & Co. KG erworben hatte, vorgestellt. Er plante, auf diesen Flächen Wochenend- und Ferienhäuser zu bauen. Nach einer Kosten-Nutzenrechnung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Auflagen machte er von einer vereinbarten Rücktrittsklausel im Kaufvertrag Gebrauch und gab Grund- und Boden an den Vorbesitzer (Erholungs- und Freizeitpark Goderner Strand GmbH & Co. KG) zurück.
So entschieden sich die Vertreter der Gemeinde Pinnow einstimmig am 01.03.2016 zum Kauf der Flurstücke 506 und 507. Auf einer Einwohnerversammlung im Goderner Feuerwehrhaus wurde darüber informiert.
Mitglieder der Aktiven Wählergemeinschaft für Godern und Pinnow schrieben dazu auf den Internetseiten:
„Kauf des Grundstückes von der Erholungs- und Freizeitpark Goderner Strand GmbH & Co. KG“ … „Viele Einwohner des Ortsteils hatten Angst, dass unser beschauliches Godern ein schönes Stück Land und somit auch seinen ganzen Charme verliert. Seitens der GmbH gab es die Idee, eine nicht
unerhebliche Fläche mit Ferienhäusern zu bebauen und einzuzäunen. Zum Glück ist dieses Bauvorhaben schnell in den Schubläden verschwunden – die Gemeinde hat das Grundstück abgekauft und das Vorhaben wurde verworfen.“
(Quelle: Aktive Wählergemeinschaft für Godern und Pinnow - c/o Volker Helms, Artikel: Ein kleiner Rückblick unserer Gemeindearbeit – Teil 1, Datum Artikel: 16.05.2019,
https://pinnow-godern.de/2019/05/16/ein-kleiner-rueckblick-unserer-gemeindearbeit-teil-1/ , abgerufen am 16.04.2021 – 15 Uhr)
Nachdem sich ein dänischer Investor im Frühjahr 2020 aus Retgendorf zurückgezogen hatte, nahm der Pinnower Bürgermeister Kontakt zu diesem Investor auf
(Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 03. November 2020,
https://www.svz.de/lokales/schwerin-umland/Bekommt-Godern-ein-Feriendorf-mit-XXL-Haeusern-id30146402.html).
Bereits im August 2020 war ein erster Plan mit 45 Ferienhäusern und bis zu 600 Betten erarbeitet. Dieser war aber den informierten Gemeindevertretern zu gewaltig, so dass im November 2020 wiederum im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertreterversammlung ein Planentwurf mit 35 Ferienhäusern und ca. 400 Betten vorgestellt wurde.
Diese Chronologie zeigt eindrucksvoll wie oft die Goderner mit den zum Teil abenteuerlichsten Projekten am Hog Barg in den vergangen drei Jahrzehnten konfrontiert waren.
Wir Goderner und Pinnower sind
NICHT gegen Fortschritt, sanften Tourismus und haben keine Angst vor Veränderungen.
Eine Weiterentwicklung und Anpassung an die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen der Gemeinde sind unausweichlich. Wir wollen keinen Stillstand in der Gemeinde Pinnow.
Jedoch müssen sich alle Veränderungen maßhaltig in die gewachsenen Strukturen der Gemeinde und des Ortsteils Godern einfügen. Bei dem Projekt Feriendorf „Hog Barg“ in Godern ist diese Maßhaltigkeit nicht gegeben.
Nutzen wir doch endlich die Chance und entwickeln aktiv Ideen, wie wir die Flächen am Hog Barg dauerhaft der Natur und Tierwelt überlassen können.
Autor: Armin Nowak, Godern
Die Mitglieder der Bürgerinitiative am „HOG BARG“
und ihre Unterstützer
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